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Aus der Dienstordnung für den Truppenübungsplatz Döberitz

(Im Bereich des Gardekorps)

Kommandantur des Truppenübungsplatzes Döberitz
(Standort Spandau)

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Berlin 1907

Der Truppenübrungsplatz ist mit Ausnahme der Chaussee immer für den Privatverkehr gesperrt. Warnungstafeln stehen auf der Grenze an allen auf den Platz fhrenden Wegen.

Hausierern, Kolporteueren, marketendern und Bettlern ist aber der Eintritt und der Aufenthalt im Lager unter allen Umständen verboten.

Jeder Mann daref sich ohne Urlaub nur so weit vom Lager entfernen, als er das Alarmsignal hören kann. Dienstfreie Mannschaften dürfen sich an Sonn- und Feiertagen und zu Zeiten, wenn nicht geschossen wird, in dem Gelände südlich des Lagers zwischen Forsthaus Sperlingshof - Zieldorf - Warendorff - Zieldorf - Neu-Döberitz - Forsthaus Döberitz aufhalten.

Das Betreten der Wirtschaften am Nordrande und an der Südwestecke des Lagers ist gestattet. Die nächstgelegenen Ortschaften dürfen nur mit besonderem Urlaub dorthin betreten werden. Solche Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Der Posten hat bei Tage und bei Nacht den Zaun zwischen dem Lager und dem Grundstück des "Gardestern" sowie auch an der Südwestecke des Lagers an der Berlin-Hamburger Chaussee häufig zu kontrollieren und besonders darauf zu achten, dass derselbe nicht überstiegen, durchkrochen oder beschädigt wird. Personen, welche auf diese Weise das Lager verlassen oder beteten, sind festzunehmen und der Wache zuzuführen.

Die Unteroffiziere vom Bahnhofsdienst versehen ihren Dienst im Wachtanzuge, Infanterie ohne Gewehr. Sie haben dafür zu sorgen, dass der Platz am Bahnsteige und bei dem Stationsgebäude nicht durch Militärpersonen versperrt wird. Zu diesem Zweck habne sie alle Unteroffiziere und Mannschaften, die unnützerweise dort herumstheen, aufzufordern, den Platz zu räumen. Bei starkem Gedränge darf auch der Einwand, dass die Betreffenden Bekannte am Bahnhofe erwarten oder zur bahn bringen, nicht gelten und nur die Militärpersonen, die sich durch Fahrkarten ausweisen, dürfen zugelassen werden. Auch vor denSchießbuden und auf dem Wege vom Nordtor zum Bahnhof dürfen größere Ansammlungen von Soldaten nicht stattfinden.

Militärpersonen, die ruhestörenden Lärm verursachen, sind der Kommandantur zu melden. Bei größeren Ausschreitungen sind die Schuldigen Festzunehmen und auf der Nordtorwache abzuliefern.

Das Wechseln der Leibwäsche der Arrestanten hat am Sonntag früh um 6 Uhr zu erfolgen.

Als Dienstuhr gilt die am Wasserturm befindliche Uhr.

Die Kommandantur hat mit den ortsbehörden von Rohrbeck, Dallgow, Staaken, Seeburg, Groß-Glienicke, Crampnitz, Fahrland, Ferbitz, Priort und Dyrotz gegenseitige Hilfeleistung bei Ausbruch eines Feuers vereinbart. Erorderlichenfalls fährt daher auf Anordnung des Lagerkommandanten oder des Adjutanten der Kommandantur bzw. dessen Stellvertreters die große Feuerspritze mit Bedienung dorthin ab. Bei einem Waldbrand sind Mannschaften mit Schanzzeug beizugeben.

Da sich sämtliche Fernsprecher in einer Leitung befinden, sind die Gespräche auf das Notwendigste zu beschränken. Die Mitteilungen sind bestimmt, einfach und kurz zu halten und dem Auffassungsvermögen und der Sprechweise der Leute anzupassen.